Rechte und Pflichten von Azubis: Arbeitszeit und Überstunden
Jugendliche dürfen pro Tag nicht mehr als acht Stunden und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wird im Betrieb 8,5 Stunden täglich gearbeitet, so gilt das auch für Jugendliche - aber nur bis höchstens 40 Stunden wöchentlich.
Überstunden dürfen vom Berufsnachwuchs nicht verlangt werden. Es ist aber nicht verboten, Mehrarbeit freiwillig zu leisten, solange die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten ist.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 09.08.2016