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Kredite aus der Sicht der Banken

 

 

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Kredite aus der Sicht der Banken

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat festgestellt, dass klein- und mittelständische Betriebe im Durchschnitt 81,7 % ihrer finanziellen Mittel als Fremdkapital benötigen (BBP, 08/2012). Die Gewährung von Krediten ist somit eine existentielle Notwendigkeit für Unternehmen.
Daher sollte jeder Unternehmer den Ablauf von Kreditentscheidungen der Banken sowie deren Einflussfaktoren kennen

Die Banken- und Euro-Krise:
Die Banken- und Euro-Krise hat zu Überschuldungs-Risiken und Liquiditätsengpässen vieler Kredit-institute geführt.  Als Reaktion hierauf stellt der Gesetzgeber mit BASEL III höhere Anforderungen an die Eigenkapitalquoten und Liquiditätsdeckung der Banken (s.u.), mit der Folge, dass diese mit der Reduzierung ihrer Kreditvolumen reagieren (bereits über 1,3 Billionen Euro!). Mit neuen Ratingklassifizierungen werden noch schärfere „Bonitätsnoten“ verteilt, welche über die Zinshöhe entscheiden sowie darüber, ob überhaupt Kredite vergeben werden. Somit wird es für Unternehmen noch schwieriger, sich am Markt mit finanziellen Mitteln einzudecken.

Kreditverknappung und Zinserhöhungen: Basel III 
Der Begriff BASEL steht für ein Paket von Maßnahmen zur Regulierung von Banken, welches der Basler Ausschuss der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) festlegt. BASEL III ist eine Reform des letzten Regulierungspaketes, und ist seit 2013 schrittweise eingeführt worden.

Diese Regulierung legt unter anderem folgende höheren Anforderungen an die Banken fest:

  • Eine höhere Eigenkapitalquote : die sog Kernkapitalquote (im Verhältnis zum vergebenen Kreditvolumen) steigt von 4,00 % auf bis zu 9,50 % .Bereits 2009 wurde hierdurch eine notwendige Erhöhung des Eigenkapitals der Banken um fast 600 Mrd Euro geschätzt. Diese Summe können die Banken nicht durch Gewinne oder Kapitalerhöhungen erreichen. Daher wird notgedrungen die Höhe des Kreditvolumens reduziert. Um die Zinseinbußen teilweise auszugleichen, werden mit der Begründung der „Risiko-Orientierung“ Zinsen deutlich angehoben. 
  • Die kurzfristige Liquidität der Banken muß deutlich erhöht werden (Liquiditäts-Deckungskennziffer).
  • Eine neue maximale Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio) führt ebenfalls zu einer restriktiven Kreditvergabepolitik.


Da die BASEL-Anforderungen an die Banken mit höherem Kreditrisiko steigen, werden bestehende und zukünftige Kredite noch stärker als bisher auf ihr Risiko geprüft (Rating). Diese Ratingnoten gewinnen an Bedeutung und sind der ausschlaggebende Faktor für zukünftige Kreditgewährungen und Zinshöhen.

Risikomanagement der Banken (MaRisk):
MaRisk (= Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute) sind „die Bibel der Banken“ (BBP/09.2012) wenn es um die Vergabe von Krediten geht. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat in einer Neufassung die MaRisk – Vorschriften für die Kreditgeschäfte der Banken nochmals verschärft und somit an die erhöhten Anforderungen von BASEL III angepasst. MaRisk beinhalten  zum Beispiel …

Doppelte Kreditentscheidung: bei Jedem Kredit muss in der Bank neben dem Firmen-kundenbetreuer ein zweiter , interner Mitarbeiter (aus dem sog. Bereich „Marktfolge“) zustimmen. Dieser, dem Unternehmer meist unbekannte Mitarbeiter,  ist für das Rating und die Risikoklassifizierung des Kreditnehmers verantwortlich, und  achtet darauf, daß sein Kollege aus der Firmenkundenbetreuung keine zu großen Risiken eingeht.
Rating ist Vorschrift: Jede Bank hat nachvollziehbare Kriterien festzulegen, nach welchen Unternehmen in Risikoklassen eingeteilt werden. Dies sind zum einen quantitative Aspekte (wie G+V , Bilanzen, etc.) und qualitative Werte (Qualität und Altersstruktur des  Managements , Regelung der Nachfolge, Positionierung am Markt, etc.). 
Risikoorientierte Konditionen sind Pflicht: Gute Ratingnoten bedingen günstige Zinssätze  und umgekehrt.
Intensivbetreuung von Kreditnehmern: Jede Bank legt fest, ab welcher Unternehmensent-wicklung /Ratingnote ein Unternehmen an die Abteilungen  „intensive Care“ oder später sogar an die „Sanierung“ weiter gegeben wird.
Risikocontrolling: mit dieser Vorschrift werden Banken nun endgültig auf mögliche Risiken bei neuen oder laufenden Krediten sensibilisiert. Mit der Folge, daß die Banken in erster Linie Bemüht sein werden, den MaRisk-Vorschriften der BaFin , und erst dann den Kundenwünschen gerecht zu werden.

Augen auf bei Kreditverträgen 
Bei neuen und laufenden Krediten sollten Kreditnehmer u.a. folgendes beachten:
a) regelmäßige Absicherung von Dispositionsspielräumen. Ist dies nicht der Fall, können Banken im Risikofall Überziehungsspielräume einschränken. 
b) Angesichts negativer Zinsprognosen : Festlegung der aktuellen (wenn niedrige) Zinsen für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum.
c) Bei komplexeren Finanzierungen sollten frühzeitig verbindliche Kreditzusagen ange-fordert werden. Mündliche Zusagen des Firmenkundenbetreuers können später durch erschwerte Kredit-Regularien (s.u.) der Bank relativiert werden. 
d) Verlassen Sie sich bei Finanzierungen nicht nur auf eine Bank , sondern holen Sie Alternativangebote ein.
e) Kreditanträge sollten mit professioneller Hilfe (z.B. Steuerberater) vorbereitet werden.
f) Das aktuelle Rating und seine Bewertungsgrundlagen sollten erfragt und nicht nachvollziehbare Rating-Klassifizierungen offen hinterfragt und ggf. korrigiert werden. 
Manchmal wird das individuelle Rating auch einfach von einer allgemeinen negativen Risikobewertung der zugehörigen Branche beeinflußt. 
f) Sicherheiten für Banken müssen professionell verwaltet werden: Betriebsmittel, Gewerke oder Immobilien müssen für Banken stets drei Kriterien erfüllen. Sie müssen werthaltig sein, klar bewertbar und leicht verwertbar sein, also einen hohe Wiederverkaufs-warscheinlichkeit besitzen. Extrem ausgefallene Modellvarianten oder Bauoptiken sollten daher gut überlegt sein. Zu teuer erworbene Sachanlagen werden von Banken bei Sicherungsübereignung auf den Marktpreis abgewertet.
h) Sicherheitsklauseln der Banken (Covenants, s.u. ) müssen kritisch geprüft werden. 

Covenants: 
Covenants sind private Sicherungsklauseln der Banken in Kreditverträgen , mit dem Zweck  der Risikovorsorge (frühzeitige Erkennung von Unternehmenskrisen) sowie
der Risikobegrenzung ( Absicherung gegen eine Verschlechterung der Sicherheiten )

Financial Covernants dienen hierbei der Überwachung der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Kreditnehmers und regeln Art und Häufigkeit der Vorlage betriebswirtschaftlicher Auswertungen (Jahresabschlüsse, Finanzplanung, Liquiditätsplanung etc.), ggf. auch einzuhaltende Ertrags- und Liquiditätskennzahlen. 

Die Non-Financial Covenants sichern die Zahlungsansprüche der Bank durch

  • Positiv-Erklärungen des Kreditnehmers (Bestätigung, dass Gesetze eingehalten werden, dass für das Gewerbe oder für Gebäude Genehmigungen vorliegen, dass festgelegte Finanzkennzahlen eingehalten werden, etc.)
  • Negativ-Erklärungen  (z.B. dass keine Rechte Dritter an sicherungsübereigneten Anlagen bestehen, etc.)
  • Pari Passu-Klausel: diese Gleichrangklausel regelt im Krisenfall die Gleichbehandlung von Banken, zum Beispiel mit der Versorgung mit Sicherheiten, etc.
  • Default Clausen: diese auch als Exit – Klauseln (Ausstiegs-Klauseln) genannten Regeln sichern den Banken die außerordentliche Kündigung des Kreditengagements z.B. 
    Bei Nicht-Zahlung von Zinsen und Tilgungsraten
    Bei Nicht-Einreichung geforderter Finanzkennzahlen
    Bei Insolvenz oder durchgeführter Vollstreckung
    Bei „wesentlicher Verschlechterung der Umsatz- und Ertragslage“
    Bei wesentlicher Verschlechterung der Sicherheiten

Der Cross-Default ermöglicht der Bank einen Ausstieg bereits dann, wenn eine andere Bank ihr Kreditengagement gekündigt hat (Domino-Effekt). 

Die Verletzung dieser Sicherungsklauseln kann somit im schlimmsten Fall  zu einer außerordentlichen Kündigung des Darlehns führen. Daher sollte der Kreditnehmer im Darlehn-Vertrag folgendes vereinbaren: 

  • möglichst weite Ober- und Untergrenzen für einzuhaltende Ergebnis- oder Liquiditätskennzahlen ( geringere Abweichungen sind dann unproblematisch)
  • einen Mulligen Clause , welcher der Bank ein Kündigungsrecht erst nach mehrmaliger Vertragsverletzung zuspricht
  • einen Equity Cure , eine Regelung, durch welche ein Covenant-Bruch durch Eigenkapitalzufuhr der Gesellschafter „geheilt“ werden kann, und von der Bank nicht zum Ausstieg genutzt wird.


Frühwarnkriterien aus der Sicht der Bank:
Unternehmer in der Krise scheuen sich oftmals davor, bzgl. der Prolongation von Raten-zahlungen oder höheren Überziehungslinien an Ihre Kreditinstitute heranzutreten mit der Begründung, die Bank würde dadurch ja erst recht auf die prikäre Lage des Unternehmens aufmerksam gemacht. Hier wird verkannt, daß die eigene Bank durch Ihre intensiven Kontroll- und Beobachtungsmechanismen sowie Informationsnetzwerke eine der Ersten ist, welche eine Krise des Unternehmens erkennt (zum Teil sogar früher als der Unternehmer selbst) .

Folgende Frühwarnkriterien sind u.a. für Ihre Bank Zeichen einer Unternehmenskrise:

  • Verspätetes Einreichung von Unterlagen
  • Grds. mangelhafte Informationspolitik ggü. der Bank
  • Höherer Liquiditätsbedarf / Ausschöpfung von Dispos.-Linien
  • Unabgestimmte Überziehungen von Dispos.-Linien
  • Nicht-Rückführung befristet zugesagter Überziehungen ohne Begründung
  • Scheckretouren
  • Evidenzmeldungen (Meldungen durch die Bundesbank über weitere Kreditaufnahmen bei anderen Banken)
  • Häufung von Auskunftsanträgen
  • Negative Auskünfte (Creditreform, Schufa)

Verstöße gegen Covenants 

Fazit : Um zukünftig zu angemessenen Zinsen eine Finanzierung zu erhalten ist eine ratingorientierte Unternehmensführung notwendig. Darlehnverträge sollten mit fachkundigen Dritten (z.B. Steuerberatern) kritisch auf Sicherungsklauseln geprüft werden. Während laufender Kredite ist (mit dem StB.) mehrmals jährlich die Kapitaldienstfähigkeit zu prüfen, also die Fähigkeit, Zinsen und Tilgungen zu zahlen. In Darlehnsverträgen vereinbarte Covenants sind einzuhalten. Eine aktive Informationspolitik (auch in Krisen-zeiten) gegenüber Ihrem Kreditinstitut ist wichtig. Eine abwartende Haltung im Krisenfall ist negativ und unnötig, da Ihre Bank ihre Krise schon längst erkannt hat und auf Ihre Gegen maßnahmen wartet.

Michael Steinkühler  

Steinkühler Unternehemensberatung    
  

 

 

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