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Arbeitsstättenverordnung: Büros müssen Tageslicht haben

Nach jahrelanger Kontroverse hat das Bundeskabinett eine Neufassung der Arbeitstättenverordnung beschlossen. Damit würden die Bestimmungen "an die sich veränderne Arbeitswelt angepasst", teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Die neue Verordnung legt fest, dass Arbeitsräume und große Sozialräume eine "Sichtverbindung nach außen" und Tageslichteinfall haben müssen - listet aber auch Ausnahmen auf. Neue Festlegungen gibt es unter anderem zu Bildschirmarbeitsplätzen bei Heimarbeit. Zwischenzeitlich eingefügte, aber harsch kritisierte Passagen fehlen in der bschlossenen Version.

(Quelle: KStA, 03.11.2016/dpa)

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