Rechte und Pflichten von Azubis: Lohnsteuer und Sozialversicherungsausweis
Sind Azubis noch ledig, zieht der Arbeitegeber Lohnsteuer nach der Steuerklasse I von der ausbildungsvergütung ab, wenn sie mindestens 984 Euro pro Monat beträgt.
Den Sozialversicherungsausweis stellt die gesetzliche Rentenversicherung aus. Die vom Azubi gewählte Krankenkasse beantragt ihn.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 09.08.2016