Rechte und Pflichten von Azubis: Pausenregelung
Auch Pausen sind im Jugendschutzgsetz geregelt: 30 Minuten, wenn bis zu sechs Stunden gearbeitet wird, 60 Minuten bei längeren Arbeitszeiten. Jede Pause beträgt mindestens 15 Minuten.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 09.08.2016